Veröffentlichung nach Art. 25 Abs. 2 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)
Übersicht August 2025 – August 2026
Nach Artikel 25 Absatz 2 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) veröffentlichen Behörden und öffentliche Stellen jährlich Informationen über ihre öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung.
Das ThEx veröffentlicht die Informationen nach Artikel 25 Absatz 2 EMFA jährlich auf dieser Website. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgt im Jahr 2026 und umfasst die öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung im Zeitraum vom 6. August 2025 bis zum 6. August 2026. Die Veröffentlichung umfasst die jährlichen Gesamtausgaben des ThEx, aufgeschlüsselt nach Mediendienst bzw. Online-Plattform.