Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: Januar 2025)
Barrierefreies Webdesign ist die Kunst, Webseiten so zu gestalten, dass sie von allen Besucher*innen genutzt, gelesen und verstanden werden kann. Diese gleichberechtigte Teilnahme an der modernen Informationsgesellschaft ist auch für das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) ein wichtiges Kriterium bei der Konzeption und Gestaltung der Onlineangebote. Während es bei der Barrierefreiheit im täglichen Sprachgebrauch aber eher um das Absenken von Bordsteinkanten oder einen rollstuhlgerechten Toilettenzugang geht, spielen bei einer barrierefreien Website ganz andere Aspekte eine Rolle. In der folgenden Erklärungen beschreiben wir daher kurz den Ist-Zustand der Barrierefreiheit dieser Website und erläutern anschließend, welche Maßnahmen dafür bereits umgesetzt wurden bzw. welche Bereiche der Website aus den genannten Gründen noch nicht barrierefrei sind.
Grundlagen der Barrierefreiheit
Grundlage der Maßnahmen zur Umsetzung einer barrierefreien Website bilden die Empfehlungen des World Wide Web Consortiums (W3C), die im Rahmen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufgeführt sind. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 sowie das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG). Seit Juni 2025 kommt zudem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hinzu.
Das ThEx strebt für seine Internetseiten eine weitgehende Übereinstimmung mit der Zugänglichkeitsstufe AA des WCAG 2.1 an. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess, daher werden wir auch in Zukunft unser Internetangebot dahingehend prüfen, anpassen und optimieren.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.thex.de veröffentlichte Website sowie weitere unter dem Punkt "Microsites" aufgeführten Websites.
Ist dieser Webauftritt aktuell barrierefrei?
Diese Website wurde im Hinblick auf die digitale Barrierefreiheit optimiert und ist daher aus technischer Sicht als barrierearm zu bezeichnen. Im Hinblick auf die Inhalte werden diese größtenteils barrierefrei zur Verfügung gestellt. So kommt hier ein aktuelles Content Management-System zum Einsatz, was neben den klassischen Inhalten u.a. auch einen zeitgemäßen barrierefreien Sicherheitscheck der Formulare bereitstellt.
Bei der Entwicklung dieser Website haben wir auf eine einfache Bedienbarkeit, gute Scanbarkeit der Texte sowie ein frei zoombares Layout geachtet. Ebenso lassen sich die Seiten per Tastatur bedienen und unterstützen den Einsatz von sog. Screenreadern.
Im aktuellen Angebot der Website www.thex.de sind die nachstehend aufgeführten Inhalte aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- grafische Bedienelemente haben nicht immer passende Alternativtexte
- Kontraste von Texten und Bedienelementen sind nicht immer ausreichend
- Die Zoom-Funktionalität des Browsers kann zu Verzerrungen führen
- Die Bedienung mit der Tastatur ist nicht zu 100 % gewährleistet
Barrierefreiheit von Microsites
Die folgenden Microsites verweisen aktuell ebenfalls auf diese Erklärung:
Barrieren bitte melden!
Wenn Sie eine Barriere auf dieser Website entdeckt haben, schicken Sie uns bitte eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular und nennen Sie uns die betreffende Stelle. Vielen Dank!
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: hhttps://www.tlmb-thueringen.de/themen/barrierefreiheit/landesdurchsetzungsstelle/
Die Durchsetzungsstelle ist per E-Mail direkt unter vz_bmb@tmasgff.thueringen.de zu erreichen.