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Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 02. November 2023)

Barrierefreies Webdesign ist die Kunst, Webseiten so zu gestalten, dass sie von allen Besucher*innen genutzt, gelesen und verstanden werden kann. Diese gleichberechtigte Teilnahme an der modernen Informationsgesellschaft ist auch für das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) ein wichtiges Kriterium bei der Konzeption und Gestaltung der Onlineangebote. Während es bei der Barrierefreiheit im täglichen Sprachgebrauch aber eher um das Absenken von Bordsteinkanten oder einen rollstuhlgerechten Toilettenzugang geht, spielen bei einer barrierefreien Website ganz andere Aspekte eine Rolle. In der folgenden Erklärungen beschreiben wir daher kurz den Ist-Zustand der Barrierefreiheit dieser Website und erläutern anschließend, welche Maßnahmen dafür bereits umgesetzt wurden bzw. welche Bereiche der Website aus den genannten Gründen noch nicht barrierefrei sind.

Grundlagen der Barrierefreiheit

Grundlage der Maßnahmen zur Umsetzung einer barrierefreien Website bilden die Empfehlungen des World Wide Web Consortiums (W3C), die im Rahmen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufgeführt sind. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Rechts­grundlagen dafür sind die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 sowie das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG).

Ist dieser Webauftritt aktuell barrierefrei?

Die Internetseiten www.thex.de (bzw. weitere wie www.thex-award.de) entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben der BITV 2.0. Einige Barrieren gibt es aber noch. Wir arbeiten laufend daran, diese Barrieren immer weiter abzubauen.

Barrieren bitte melden!

Wenn Sie eine Barriere auf dieser Website entdeckt haben, schicken Sie uns bitte eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular und nennen Sie uns die betreffende Stelle. Vielen Dank!

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: hhttps://www.tlmb-thueringen.de/themen/barrierefreiheit/landesdurchsetzungsstelle/

Die Durchsetzungsstelle ist per E-Mail direkt unter vz_bmb@tmasgff.thueringen.de zu erreichen.