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NIS-2 in Thüringen: Was Unternehmen jetzt wissen und tun sollten

ThEx Wirtschaft 4.0 -

17. März 2026

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Wenn Ihr Unternehmen in Thüringen eine gewisse Größe hat und in einer der betroffenen Branchen tätig ist, sollten Sie jetzt prüfen, ob die NIS-2-Regeln für Ihr Unternehmen gilt. Seit Ende 2025 gelten in Deutschland strengere Vorgaben zur IT-Sicherheit. Für viele Unternehmen bestand außerdem bereits bis 6. März 2026 eine Registrierungspflicht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Gerade für mittelständische Betriebe in Thüringen lohnt sich deshalb eine schnelle Prüfung. Denn NIS-2 betrifft deutlich mehr Unternehmen als frühere IT-Sicherheitsregeln.

Was bedeutet NIS-2 für Unternehmen in Thüringen?

Die Abkürzung NIS-2 steht für „Network and Information Security 2“. Dabei handelt es sich um eine EU-Richtlinie, die die Cybersicherheit in Europa stärken soll.

Unternehmen in wichtigen Wirtschaftssektoren müssen ihre IT-Sicherheit künftig strukturierter organisieren und Sicherheitsvorfälle schneller melden. In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz umgesetzt, das seit 6. Dezember 2025 gilt.

Für Unternehmen in Thüringen bedeutet das: IT-Sicherheit wird stärker reguliert und gleichzeitig zu einem zentralen Bestandteil der Unternehmensführung.

Welche Unternehmen unter NIS-2 fallen können

Ob ein Unternehmen unter NIS-2 fällt, hängt vor allem von zwei Kriterien ab: Branche und Unternehmensgröße. Viele Vorgaben gelten für Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind und ungefähr ab 50 Mitarbeitenden oder rund 10 Millionen Euro Jahresumsatz erreichen.

Zu den besonders relevanten Branchen gehören:

  • Energie, Transport und Logistik
  • Gesundheitswesen
  • digitale Infrastruktur und IT-Dienstleistungen
  • Industrie und verarbeitendes Gewerbe
  • Lebensmittelproduktion
  • Chemieunternehmen

Gerade in Thüringen kann das zahlreiche mittelständische Betriebe betreffen. Dazu gehören zum Beispiel Industrieunternehmen, Technologiebetriebe oder IT-Dienstleister, die für größere Unternehmen oder kritische Infrastrukturen arbeiten.

Viele Unternehmen gehen zunächst davon aus, nicht unter die NIS-2-Regelung zu fallen. In der Praxis zeigt sich jedoch oft, dass auch Zulieferer oder digitale Dienstleister betroffen sein können. Gerade in Thüringen mit seiner starken Industrie- und Zulieferstruktur lohnt sich deshalb ein genauer Blick. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stellt dafür eine Online-Betroffenheitsprüfung bereit. Damit lässt sich relativ schnell feststellen, ob ein Unternehmen möglicherweise unter die neuen Regeln fällt.

Registrierung beim BSI: Was Unternehmen aus Thüringen wissen sollten

Unternehmen, die unter NIS-2 fallen, müssen sich beim BSI registrieren. Die Registrierung erfolgt über das Unternehmenskonto und anschließend über das entsprechende BSI-Portal.

Für viele Unternehmen lief die erste Registrierungsfrist am 6. März 2026 ab. Wer sich noch nicht sicher ist, ob eine Registrierung erforderlich war oder ist, sollte den Status des eigenen Unternehmens zeitnah prüfen.

Neben der Registrierung gilt außerdem eine Meldepflicht für erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle. Größere Cyberangriffe oder IT-Störungen müssen künftig an die zuständigen Stellen gemeldet werden.

Warum NIS-2 IT-Sicherheit zur Managementaufgabe macht

Eine der wichtigsten Veränderungen durch NIS-2 ist die stärkere Verantwortung der Unternehmensleitung. Cybersicherheit wird damit endgültig zur Chefsache.

Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass geeignete Sicherheitsmaßnahmen eingeführt und überwacht werden. Dazu gehören organisatorische Abläufe, technische Schutzmaßnahmen und klare Prozesse für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Für viele mittelständische Unternehmen in Thüringen bedeutet das vor allem eines: IT-Sicherheit muss strategischer geplant und dauerhaft im Unternehmen verankert werden.

Unterstützung für Unternehmen bei NIS-2 in Thüringen

Unternehmen müssen die Umsetzung von NIS-2 nicht allein bewältigen. In Thüringen gibt es mehrere Organisationen, die Orientierung und Unterstützung bieten. Bei Cyberangriffen hilft beispielsweise die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime beim Landeskriminalamt Thüringen. Für Erfahrungsaustausch und Praxiswissen rund um IT-Sicherheit bietet sich außerdem das Netzwerk ITnet Thüringen an.

Eine erste Orientierung erhalten Unternehmen auch bei ThEx Wirtschaft 4.0, das kostenfreie Beratungen rund um Digitalisierung und IT-Sicherheit anbietet. Zusätzlich stellt die IHK Erfurt Informationen sowie Kontakte zu regionalen IT-Sicherheitsdienstleistern bereit.

Fazit: Warum die neuen Cybersicherheitsregeln für Thüringer Unternehmen jetzt wichtig ist

Die neuen Cybersicherheitsregeln betreffen deutlich mehr Unternehmen als frühere IT-Sicherheitsvorgaben. Gerade mittelständische Unternehmen in Thüringen sollten deshalb prüfen, ob sie unter NIS-2 fallen. Auch wenn die neuen Anforderungen zunächst zusätzlichen Aufwand bedeuten: Eine strukturierte IT-Sicherheit schützt nicht nur vor Cyberangriffen. Sie stärkt langfristig auch die Stabilität, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Thüringen.

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