Vorgründungsphase
Förderung der Begleitung durch ThEx-Verbund-Projekte
Mit der Gründungsrichtlinie des Freistaates Thüringen werden Beratungs- und Vernetzungsprojekte gefördert, die eine kostenfreie Begleitung bei der Entwicklung eines Geschäftsmodells ermöglichen. Sie richtet sich insbesondere an Zielgruppen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen oder nur unzureichenden Zugang zu Beratung für ihre Geschäftsideen haben. Neben der Beratung werden auch die Themen Wissensvermittlung und Weiterbildung sowie die Vernetzung mit bestehenden Unterstützungsstrukturen im Thüringer Gründerökosystem gefördert.
Existenzgründungspass nach der Gründungsrichtlinie
Der Existenzgründungspass unterstützt im Vorfeld einer Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen. Für Existenzgründungen stehen bis zu 1.580 Euro und für Betriebsübernahmen bis zu 2.210 Euro zur Verfügung. Mit dem Pass können verschiedene Leistungen finanziert:
- steuerliche, rechtliche oder notarielle Beratung
- externe Unterstützung in den Bereichen Marketing und Technologie
- Teilnahme an Seminaren und Gruppenberatungen
- die vorübergehende Nutzung eines Coworking Space
- branchenspezifische Weiterbildungen.
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Intensivberatung durch externe Unternehmensberater:innen
Gründungsinteressierte haben die Möglichkeit, neben den Beratungsleistungen des ThEx auch eine geförderte Intensivberatung durch das RKW Thüringen oder die Ellipsis GmbH in Anspruch zu nehmen. Beide Institutionen vermitteln Zugänge zu akkreditierten Berater*innen und begleiten den Prozess als Qualitätssicherer. Die Beratungen bieten eine persönliche und intensive Unterstützung bei der Umsetzung der Geschäftsidee mit konkreten Themen wie Unternehmensstrategie, Finanzierung und Wettbewerbsfähigkeit. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Beratungskosten und muss nicht zurückgezahlt werden.
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Gründungsprämie
Mit der Gründungsprämie sichern sich Gründer*innen ihren Lebensunterhalt während der Vorgründungsphase. Das Gründungsvorhaben muss innovativ sein, ein überdurchschnittliches Wachstumspotenzial aufweisen und in Thüringen geplant sein. Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird als monatlicher Festbetrag gewährt. Die Förderdauer beträgt maximal zwölf Monate. Der Festbetrag variiert zwischen 2.500 Euro und 3.500 Euro und richtet sich nach dem individuellen Qualifikationsniveau, das nach dem DQR bestimmt wird.
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