Pressemitteilung des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) zum Fall Christoph Hofer

ThEx -

21. Januar 2024

Das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) distanziert sich ausdrücklich von jeglichen verfassungsfeindlichen Gesinnungen. Wir legen großen Wert darauf, dass alle unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Thüringer Gründungspreises die Grundsätze unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung respektieren.

Hinsichtlich des aktuellen Falles um Christoph Hofer, der mit der Firma Exomium GmbH den 3. Platz des Thüringer Gründungspreises in der Kategorie Nachfolge im Jahr 2021 erhielt, möchten wir betonen, dass zum damaligen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte zur politischen Gesinnung von Herrn Hofer bekannt waren. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen von einer hochrangig besetzten Jury, wobei politische Überprüfungen im Regelfall nicht vorgenommen werden.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass die Teilnahme von Mitgliedern extremistischer Gruppierungen gemäß den Teilnahmebedingungen des Gründungspreises ausgeschlossen ist. Wir setzen darauf, dass alle Bewerberinnen und Bewerber im Einklang mit den Grundwerten unserer Gesellschaft stehen.

Wir prüfen daher, wie die Preisvergabe zum frühestmöglichen Zeitpunkt rechtssicher rückgängig zu machen ist. Die Integrität des Thüringer Gründungspreises und die Einhaltung unserer demokratischen Prinzipien sind für uns von höchster Bedeutung.